Maskenpflicht ab 30. September 2020 auch für Gäste

von | Sep 25, 2020

Wie die Landesregierung Baden-Württemberg nun bestätigte, gilt ab 30. September 2020 eine veränderte Version der Corona Verordnung des Landes – diese wurde vorerst bis 30. November 2020 verlängert.

Ab Mittwoch, 30. September 2020 besteht nun auch eine Maskenpflicht für Sie als Gast unseres Gasthofs & Pension, wenn Sie sich nicht am Platz befinden – etwa auf dem Weg zum Tisch, zur Toilette oder zum Frühstücksbuffet.
Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann, muss dies nun in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen.

Das Tragen einer Maske wurde von uns bereits seit unserer Wiedereröffnung am 30. Mai 2020 empfohlen, von nun an ist dies gesetzlich vorgeschrieben.

Wir bitten Sie, die Maskenpflicht in allen Bereichen unseres Gasthofs & Pension einzuhalten und danken für Ihr Verständnis und Umsetzung.


Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Stand: 25. September 2020

Wir freuen uns, Sie weiterhin als Gäste im Gasthof & Pension Steppacher Friedenweiler begrüßen zu dürfen!

Ihre Familie Knoll